Kindertagespflegestelle mit Herz
Die Kosten der Kinderbetreuung und der gesetzliche Rahmen
§§ 22, 23 und 24 SGB VIII regeln die Förderung in der Kindertagespflege.
Die Höhe des Betreuungsgeldes, welches an das Jugendamt zu entrichten ist, ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl an Kindern in der Familie.
Welches Jugendamt bzw. welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Dort erhalten Sie Informationen rund um die Kindertagespflege, Förderungsvoraussetzungen.
Nieder-Olm: Zuständiges Jugendamt Mainz-Bingen
Frau Baumbach, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim
Tel.: 06132/787-13 170
E-Mail: Baumbach.Michele@mainz-bingen.de
Laden Sie hier die aktuelle Satzung zur Förderung-Kindertagespflege herunter!
Zu dem Vertrag zwischen den Eltern und dem Jugendamt wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson abgeschlossen. Dieser regelt unter anderem auch den Zusatzbeitrag, der von den Eltern an mich zu entrichten ist.
Über die gesamten Kosten stelle ich eine monatliche Endabrechnung.
Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar!
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